Krebsvorsorge

KREBSVORSORGEUNTERSUCHUNG IN BÖNNIGHEIM

Jede Frau hat Anspruch auf Krebsvorsorgeuntersuchungen.
Eigentlich müsste die korrekte Bezeichnung „Krebsfrüherkennung“ lauten, denn je früher ein Tumor erkannt wird, umso besser sind im Allgemeinen die Heilungschancen, dies gilt in besonderem Maß für gynäkologische Krebsarten.

Zunächst werden im Gespräch allgemeine Auffälligkeiten erfragt, erst danach folgt die Untersuchung.

BRUSTKREBSVORSORGE

Heute ist der Brustkrebs die häufigste Krebsart der Frau.

Ein bösartiger Tumor entsteht im Allgemeinen langsam und ist bei seiner Diagnose schon mehrere Jahre alt. Deshalb kann er - regelmäßige Untersuchungen vorausgesetzt – meist entdeckt werden, noch bevor die Achsellymphknoten befallen sind.

Dann kann fast immer brusterhaltend operiert werden und eine Chemotherapie erübrigt sich.

Die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlte Vorsorge beinhaltet ein Gespräch sowie das Abtasten beider Brüste und Achselhöhlen.

Zwischen dem 50. Und 70. Lebensjahr kommt noch eine Mammographie in zweijährigen Abständen dazu. Zur Erhöhung der Sicherheit kann die Ultraschalluntersuchung wesentlich beitragen. Sie ist ohne Einklemmen der Brust und ohne Strahlenbelastung durchzuführen und hat insbesondere bei dichterem Brustgewebe eine hohe Trefferquote.

Oft können so Tumoren noch gefunden werden, die dem Tastbefund und auch dem Röntgenbild entgehen.

GYNÄKOLOGISCHE ORGANE

Die Vorsorgeuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs ist eine der größten Erfolgsgeschichten der Medizin.

Der früher bei weitem häufigste bösartige Tumor der Frau, dem zahllose, vor allem auch jüngere Frauen zum Opfer gefallen sind kann heute – regelmäßige Untersuchungen vorausgesetzt – in nahezu allen Fällen im Stadium der Vorstufe erkannt und behandelt werden.

Die seit einiger Zeit verfügbare Impfung gegen humane Papillomaviren kann sogar die Entstehung dieser Vorstufen um ca. 90 % vermindern, und sollte deshalb möglichst vor Aufnahme sexueller Aktivität bei allen jungen Mädchen durchgeführt werden.

Bei der von der gesetzlichen Kasse bezahlten Untersuchung werden der obere Teil der Gebärmutter sowie die Eierstöcke nur durch Abtasten beurteilt. Da dies oft nur eingeschränkt zu beurteilen ist, sollte hier regelmäßig die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.